Terminbedingungen

Ausfallgebühren bei Nichterscheinen & Bedingungen für TerminabsageN Lt. § 1168 ABGB

Bitte beachte, dass bei einer Terminabsage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt eine Ausfallgebühr in Höhe der gebuchten Behandlung fällig wird. Dies gilt auch bei Nichterscheinen aufgrund spontaner Krankheit, unvorhersehbarer Ereignisse wie einer Fahrzeugpanne oder ähnlichen Umständen, da die freigehaltenen Termine in der Regel nicht anderweitig vergeben werden können.

 

Verspätungen sind vor Terminbeginn zu melden. Ab 15 Minuten kann die Behandlung verkürzt oder abgelehnt werden. Bei Ablehnung wird der Verdienstausfall (100% des Behandlungspreises) in Rechnung gestellt.

 

Bei kurzfristiger Absage aus gesundheitlichen Gründen, kann eine ärztliche Bestätigung verlangt werden.

 

Solltest Du die Ausfallgebühr bezahlen, erhälst Du bei Deinem nächsten Termin einen Gutschein über 5 €, der auf den Gesamtbetrag angerechnet wird.

 

Wird die Ausfallgebühr nicht beglichen, behalte ich mir das Recht vor, Dir keine weiteren Termine mehr anzubieten.

 

Mit einer Terminbuchung stimmts du meiner AGB zu.

 

Vielen Dank für Dein Verständnis!

 

Deine Mai vom

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